Mit unseren Tiefbohrbänken sind wir in der Lage, Bohrungen von Ø 8 bis Ø 390 mm
bis zu einer Länge von 12.000 mm stufenlos einzubringen. Dazu bieten sich vier ver-
schiedene Varianten an:
           
Kernbohren:
          
30 - 250 mm Ø
aus dem vollen Material wird ein Ringsegment
herausgedreht und zerspant. Endprodukt ist das
gebohrte Werkstück und der Kern: Kernbohren
lassen sich nur durchgehende Bohrungen.
         
              
Kernbohren
        
Aufbohren:
          
30 - 390 mm Ø
Aufbohren kann man Werkstücke, die vorgebohrt
oder gelocht sind und Gußstücke, die eine ein-
gegossene Bohrung haben, ferner gewalzte, ge-
schweißte, gegossene und gezogene Rohre.
         
    
Aufbohren
        
Vollbohren
(Sackloch):
          
16 - 210 mm Ø
Beim Vollbohren wird das gesamte Material der
Bohrung zerspant. Es wird auch bei Sackloch-
bohrungen angewandt. Hierbei besteht die Mög-
lichkeit den Bohrungsgrund nach Werkzeug,
ohne Mehrkosten, oder nach kundenspezifischen
Wünschen (Schrägen oder Radien) einzubringen.
  
     
Vollbohren
        
Stufenbohren:
          
8 - 390 mm Ø
Stufenbohrungen werden durch Aufbohren
eingebracht. Bei dem Übergang der Bohrungen
können wie bei Sacklochbohrungen kunden-
spezifische Wünsche wie Radien oder
Schrägen berücksichtigt werden.
  
    
Stufenbohren