Mit unseren Tiefbohrbänken sind wir in der Lage, Bohrungen von Ø
8 bis Ø 390 mm bis zu einer Länge von 12.000 mm stufenlos einzubringen. Dazu bieten sich vier ver- schiedene Varianten an: |
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Kernbohren: |
30 - 250 mm Ø aus dem vollen Material wird ein Ringsegment herausgedreht und zerspant. Endprodukt ist das gebohrte Werkstück und der Kern: Kernbohren lassen sich nur durchgehende Bohrungen. |
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Aufbohren: |
30 - 390 mm Ø Aufbohren kann man Werkstücke, die vorgebohrt oder gelocht sind und Gußstücke, die eine ein- gegossene Bohrung haben, ferner gewalzte, ge- schweißte, gegossene und gezogene Rohre. |
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Vollbohren (Sackloch): |
16 - 210 mm Ø Beim Vollbohren wird das gesamte Material der Bohrung zerspant. Es wird auch bei Sackloch- bohrungen angewandt. Hierbei besteht die Mög- lichkeit den Bohrungsgrund nach Werkzeug, ohne Mehrkosten, oder nach kundenspezifischen Wünschen (Schrägen oder Radien) einzubringen. |
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Stufenbohren: |
8 - 390 mm Ø Stufenbohrungen werden durch Aufbohren eingebracht. Bei dem Übergang der Bohrungen können wie bei Sacklochbohrungen kunden- spezifische Wünsche wie Radien oder Schrägen berücksichtigt werden. |
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